veröffentlicht am 16.02.2026
Ohne entsprechende Fahrerlaubnis unterwegs: Polizei Hameln leitet mehrere Strafverfahren ein
Hameln, Emmerthal (ots) - Innerhalb von nur zwei Tagen musste die Polizei Hameln gleich drei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einleiten. Am Mittwoch (12.02.2026) gegen 19:07 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Stadtgebiet Hameln einen Pkw. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 47-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Am Donnerstag (13.02.2026) gegen 23:04 Uhr stellten Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle erneut einen Pkw fest, dessen Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Der 22-jährige Mann konnte ebenfalls keinen Führerschein vorweisen. Auch hier wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt. In beiden Fällen wurden zudem gegen die Halter der Pkw Strafverfahren wegen sogenannter Halterduldung eingeleitet.
Ebenfalls am Donnerstag (13.02.2026) kam es auf der L 429 in Welsede (Emmerthal) zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Der Führer eines Pkw mit Anhänger fuhr auf einen verkehrsbedingt wartenden Krankentransportwagen auf, der wiederum auf einen davor ebenfalls wartenden Pkw aufgeschoben wurde.
Bei dem Unfall wurden insgesamt vier Personen leicht verletzt und zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht. An allen beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer des verursachenden Pkw nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für das Führen des Gespanns verfügte. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. In diesem Fall wird zudem gegen den Halter des Anhängers wegen des Verdachts der Halterduldung ermittelt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kein Kavaliersdelikt darstellt. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen kann dies auch erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wer sein Fahrzeug einer anderen Person überlässt, macht sich zudem unter Umständen selbst strafbar, wenn diese nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Fahrzeughalter sollten sich daher vor der Überlassung eines Fahrzeugs vergewissern, dass die entsprechende Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs vorliegt. Personen ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Rückfragen bitte an:
Justus Weigel
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Telefon: +49 (0)5151/933-204
E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de
https://fcld.ly/homepage-polizeiinspektion-hameln/pyrmont-holzminden
Original-Content von: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, übermittelt durch news aktuell
> Quelle