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veröffentlicht am 05.12.2025

Anpassung der Lautstärkeregelung für Wärmepumpen ab 2026

Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Wärmewende und werden für viele Gebäude zum neuen Standard. Damit die staatliche Förderung greift, müssen die Geräte bestimmte Effizienz und Lautstärkevorgaben erfüllen.
 
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Ab 2026 werden diese Vorgaben bei der Lautstärke deutlich strenger. Wir erklären kurz, was sich ändert, welche Grenzwerte gelten und warum Sie mit einer guten Planung weiterhin sicher von Fördermitteln profitieren.

Was sich ab 2026 bei der Lautstärke ändert

Bis Ende 2025 gilt, dass förderfähige Wärmepumpen bei der Lautstärke fünf Dezibel unter den gesetzlichen EU Grenzwerten liegen müssen. Diese Regel sorgt bereits dafür, dass nur vergleichsweise leise Geräte gefördert werden.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen förderfähige Wärmepumpen die Grenzwerte um zehn Dezibel unterschreiten. Bei Wärmepumpen mit Außengerät bedeutet das vereinfacht, dass bei Leistungen unter sechs Kilowatt nur noch Geräte mit weniger als 55 dB förderfähig sind, bei sechs bis zwölf Kilowatt maximal 60 dB, bei zwölf bis dreißig Kilowatt weniger als 68 dB und bei dreißig bis siebzig Kilowatt weniger als 78 dB.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Wer ab 2026 eine Förderung nutzen möchte, sollte von Anfang an auf entsprechend leise Modelle achten. Sinnvoll ist es schon heute nur Geräte zu wählen, die die künftigen Anforderungen sicher einhalten, damit spätere Anträge nicht an der Lautstärke scheitern.

Neben der reinen Herstellerangabe zum Schallleistungspegel spielt die Aufstellung eine wichtige Rolle. Abstand zu Nachbargebäuden, Ausrichtung des Geräts und eventuell zusätzliche Schallschutzmaßnahmen entscheiden mit darüber, ob die Anlage im Alltag als angenehm leise wahrgenommen wird.

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Sanitär Saupe als Partner für leise Wärmepumpen

Wir von Sanitär Saupe planen und installieren Wärmepumpen so, dass Effizienz und Schallschutz zusammenpassen. Dazu prüfen wir die technischen Daten der Geräte, berücksichtigen die Umgebung Ihres Hauses und wählen gemeinsam mit Ihnen einen geeigneten Aufstellort mit möglichst geringer Geräuschbelastung.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre geplante Wärmepumpe die neuen Grenzwerte ab 2026 erfüllt oder eine Neuplanung ansteht, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie kompakt zu Fördervoraussetzungen, Lautstärke und Technik und finden mit Ihnen eine Lösung, die förderfähig, leise und zukunftssicher ist.

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