Hydraulischer Abgleich für Vermieter - Was gilt für wen?
Steigende Energiepreise, strengere Vorgaben im Gebäudebereich und ein wachsendes Bewusstsein für Nachhaltigkeit haben das Thema Heizungsoptimierung in den Mittelpunkt gerückt. Besonders für Vermieter spielt dabei der hydraulische Abgleich eine zentrale Rolle, denn er verbindet gesetzliche Pflicht mit echtem Nutzen für die Immobilie.
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In einer Heizungsanlage zirkuliert warmes Wasser durch Rohre und Heizkörper. Ohne exakte Einstellung gelangt es bevorzugt zu nahen Heizkörpern, während entfernt liegende Räume oft kalt bleiben. führt nicht nur zu ungleichmäßiger Wärme und kalten Wohnungen, sondern auch zu unnötig hohen Heizkosten, da die Anlage mehr leisten muss, als eigentlich nötig wäre. Sie verlieren somit täglich Geld, solange der Abgleich fehlt.
Gesetzliche Vorgaben und Pflichten
Seit Oktober 2024 gilt eine klare Regelung im Gebäudeenergiegesetz. Wer eine neue Heizungsanlage in Betrieb nimmt, muss den hydraulischen Abgleich durchführen lassen, sofern das Gebäude mindestens sechs Wohneinheiten hat. Für bestehende Anlagen greifen abgestufte Fristen. Wurde die Anlage nach dem September 2009 eingebaut, ist eine Prüfung und Optimierung nach fünfzehn Jahren vorgeschrieben. Liegt das Baujahr davor, muss der Abgleich spätestens bis Ende September 2027 erfolgen.
Für kleinere Gebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten besteht derzeit keine Pflicht. Dennoch raten Fachleute auch hier zur Umsetzung, da sich die Vorteile direkt im Verbrauch bemerkbar machen. Die Einhaltung dieser Pflichten ist jedoch nicht optional. Verstöße gegen die Vorgaben des GEG können mit Bußgeldern geahndet werden.
Welche Gebäude betroffen sind
In der Praxis betrifft die Pflicht vor allem Mehrfamilienhäuser mit zentraler Wärmeversorgung. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit gemeinsamer Heizungsanlage müssen die Maßnahmen organisieren und beschließen. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bleiben dagegen außen vor. Für sie gilt die Empfehlung, nicht die Pflicht.
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Kosten und die Frage der Umlage
Die Kosten hängen von der Größe der Immobilie ab. Durchschnittlich bewegen sie sich zwischen 500 und 1000 Euro pro Wohneinheit. Sind zusätzliche Arbeiten erforderlich, etwa der Austausch alter Ventile, können die Ausgaben höher ausfallen.
Für Vermieter ist wichtig zu wissen, dass der hydraulische Abgleich rechtlich meist als Instandhaltung gilt. Das bedeutet, die Kosten können nicht einfach über die Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden. Eine Umlage ist jedoch als energetische Modernisierung möglich, wenn eine nachgewiesene Energieeinsparung erzielt wird und die Voraussetzungen nach § 559 BGB erfüllt sind. In vielen Fällen tragen also die Eigentümer die Ausgaben.
Förderprogramme nutzen
Da der Abgleich die Energieeffizienz verbessert, ist er häufig Teil von staatlichen Förderprogrammen. Förderungen über KfW oder BAFA können die Investition erheblich abfedern. Voraussetzung ist in der Regel eine fachgerechte Durchführung und eine vollständige Dokumentation. Für Vermieter lohnt es sich, die aktuellen Programme zu prüfen und den Nachweis der Arbeiten sorgfältig aufzubewahren.
Mehr als nur eine Pflicht
Auch wenn die gesetzliche Lage vor allem auf große Gebäude abzielt, profitieren alle Eigentümer vom hydraulischen Abgleich. Er sorgt für spürbar niedrigere Heizkosten, schafft ein angenehmeres Wohnklima und steigert langfristig den Wert der Immobilie. Wer die Maßnahmen rechtzeitig umsetzt, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil auf dem Mietmarkt. Angesichts der knappen Kapazitäten bei qualifizierten Fachbetrieben und der drohenden Fristüberschreitung ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln.
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