Fördermittel jetzt nutzen: Zuschüsse für Ihre energetische Modernisierung
Wer eine energetische Sanierung plant, kann derzeit noch von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Maßnahmen wie der Heizungstausch, die Dämmung von Fassade und Dach oder der Einbau moderner Lüftungstechnik gefördert. Die aktuellen Förderbedingungen, die unter der letzten Regierung beschlossen wurden, sind auch weiterhin gültig. Allerdings steht die Förderpolitik mit der neuen Bundesregierung erneut auf dem Prüfstand. Deshalb lohnt es sich, geplante Maßnahmen jetzt noch anzugehen, solange die aktuellen Fördermöglichkeiten noch gelten.
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Die BEG EM richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die einzelne energetische Maßnahmen durchführen möchten – ohne gleich eine Komplettsanierung vorzunehmen. Förderfähig sind unter anderem:
der Austausch von Heizungsanlagen – etwa gegen Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder klimafreundliche Hybridheizungen,
die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Kellerdecken,
der Austausch von Fenstern und Außentüren,
der Einbau oder die Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung,
sowie die Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, moderne Regelungstechnik).
Die Zuschüsse können je nach Maßnahme und Voraussetzungen zwischen 15 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen – insbesondere dann, wenn zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.
Aktuelle Förderbedingungen – noch gelten sie
Die aktuellen Fördersätze wurden im Rahmen der Bundeshaushalte der letzten Legislaturperiode festgelegt. Noch ist die Antragstellung unter den bestehenden Konditionen möglich – auch wenn sich bereits abzeichnet, dass künftige Anpassungen erfolgen könnten. Zur Diskussion stehen vor allem Einschränkungen bei der Förderung von Gas-Hybrid- oder Biomasseheizungen, ebenso wie generelle Haushaltskürzungen, die sich auf die Fördervolumina auswirken könnten.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Für viele BEG-EM-Maßnahmen ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) erforderlich. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung, die zusammen mit dem Antrag bei der Bundesförderung über das BAFA eingereicht wird. Erst nach der offiziellen Bestätigung kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Zusätzlich kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der nicht nur selbst gefördert wird, sondern auch einen Bonus von 5 Prozent auf bestimmte Maßnahmen ermöglicht.
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Jetzt handeln und Förderung sichern
Die energetische Sanierung lohnt sich gleich doppelt: Sie senkt langfristig den Energieverbrauch und steigert den Wert der Immobilie – und dank staatlicher Unterstützung bleibt die finanzielle Belastung überschaubar. Noch ist das Zeitfenster offen, doch politische Entwicklungen und neue Förderprioritäten könnten in absehbarer Zeit zu Einschränkungen führen.
Man sollte also nicht warten, bis Fördermittel gekürzt werden oder entfallen. Wer jetzt plant, profitiert von Planungssicherheit und attraktiven Zuschüssen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung Ihrer Sanierungspläne bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung:
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