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veröffentlicht am 28.03.2024

Förderfähige Wintergärten von Solarlux

Bis zu 12.000 Euro Zuschuss vom Staat
 
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Die wärmegedämmten Wintergärten von Solarlux verbessern die Energieeffizienz des Eigenheims und sind deshalb förderfähig.
Foto: Malik Pahlmann für Solarlux GmbH
Bauleute, die mit einem beheizten Wintergarten ihr Eigenheim erweitern möchten, können sich über einen nochmals erhöhten Zuschuss vom Staat freuen: Bis zu 12.000 Euro vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Beginn des Jahres. Alle benötigen Voraussetzungen bieten hochwärmegedämmte Systeme von Solarlux – als aktuell einziger Hersteller. Als Alternative ist auch ein Steuerbonus-Modell nach §35c EstG möglich.

Ein beheizter Wintergarten ohne Wärmeenergieverluste ist nach wie vor der Wunsch vieler Eigenheimbesitzer*innen: Mit ihm lässt sich eine lichtdurchflutete Wohlfühloase schaffen, die auch an trüben oder kalten Wintertagen zum Verweilen einlädt und nachweißlich das Wohlempfinden steigert. Wer als Bauherr*in smart plant, muss die Kosten dafür nicht allein tragen: Seit dem 1. Januar 2024 vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 12.000 Euro für einen beheizten Wintergarten von Solarlux. Dem liegt zu Grunde, dass Erweiterungen bestehender Wohngebäude als Sanierungsmaßnahme – wie zum Beispiel ein Anbau in Form eines Wintergartens – über die BEG-Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig sind.

Passende Fachberatung von Solarlux
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Solarlux hilft Bauleuten dabei, den Wintergarten-Förderzuschuss zu beantragen oder den Steuerbonus zu nutzen – dafür werden alle relevanten Unterlagen wie Berechnungen und Zeichnungen vom Hersteller vorbereitet.
Foto: Malik Pahlmann für Solarlux GmbH
Die technischen Voraussetzungen aufgrund ihrer sehr guten U-Werte erfüllen Produkte von Solarlux, darunter Wintergarten-Systeme, Glas-Faltwände und das Maximal-Schiebefenster cero. Für einen reibungslosen Ablauf der Antragsstellung unterstützt der Fenster- und Fassadenspezialist aus dem niedersächsischen Melle mit einer maßgeschneiderten Fachberatung: Das Bauvorhaben wird vorab auf Förderfähigkeit geprüft und im Anschluss fachkundig durch den gesamten Beantragungs- und Abwicklungsprozess begleitet. Dies beinhaltet unter anderem auch die Auswahl eines Energieberaters, der den Ist-Zustand des Gebäudes bewertet und den Sanierungsfahrplan erstellt. Abhängig davon, welche von ihm vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen schlussendlich umgesetzt werden, so hoch fällt die Summe des staatlichen Zuschusses aus. 

Als zweite Möglichkeit gilt die Förderung als Einkommenssteuerbonus nach §35c EstG. Bis zu 20 Prozent Steuervorteil sind möglich – das entspricht einer Summe von maximal 40.000 Euro, die über drei Jahre aufgeteilt wird. Die Beauftragung eines Energieberaters ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Details zu den Förderungen
Bei beiden Förderungsvarianten müssen jedoch besondere bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen berücksichtigt werden. So ist es zwingend notwendig, den Antrag für die Förderung vor dem Baubeginn zu stellen. Der Vertrag mit dem Händler oder Hersteller muss aber bereits bestehen. Zu den weiteren Kriterien bei der Förderung über die BAFA gehört unter anderem, dass der Bauantrag des Bestandshauses älter als fünf Jahre sein muss. Eine Anforderung für die Förderung mittels Einkommenssteuerbonus ist es wiederum, dass die Grundsteinlegung länger als zehn Jahre her ist. Auch ein*e Steuerberater*in ist zu beauftragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Solarlux GmbH
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