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veröffentlicht am 16.04.2025

Anpassung der Mitteilungsfristen bei An- und Abmeldungen

Gültig ab 01. Juni 2025
 
Liebe Kundinnen und Kunden,
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wir möchten sie darüber informieren, dass ab Juni 2025 neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger gelten. Mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung kann der Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen - nicht mehr rückwirkend. Dies wirkt sich ebenfalls auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen aus.



Somit gilt ab Juni 2025:

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Bitte teilen Sie uns Ein- bzw. Auszüge mindestens 14 Tage vor Übergabe mit.

Eine rückwirkende An-/ Abmeldung von Strom, Gas & Wasser ist ab Juni 2025 nicht mehr möglich. 



Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team der

Stadtwerke Bad Pyrmont

> Quelle
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