wir möchten sie darüber informieren, dass ab Juni 2025 neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger gelten. Mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung kann der Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen - nicht mehr rückwirkend. Dies wirkt sich ebenfalls auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen aus.
Somit gilt ab Juni 2025: