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veröffentlicht am 24.08.2026

Unsere Leistungen in der Eingliederungshilfe

Neben den Leistungen der Jugendhilfe bietet unser Träger auch Leistungen der Eingliederungshilfe an, welche im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert sind. Die Mitarbeitenden, welche diese Leistungen erbringen, sind im Team Teilhabe tätig. Dieses Team ist entstanden, um Klienten, die aufgrund ihres Alters im Verlauf der Hilfe nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe bleiben können, trotzdem ein Angebot zu machen.
 
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Wir begleiten Menschen mit Behinderungen, die eine psychische oder geistige Beeinträchtigung haben und teilweise über einen anerkannten Grad der Behinderung verfügen. In einzelnen Fällen liegen zusätzliche leichte körperliche Einschränkungen vor. Unsere jüngste betreute Person ist 19 Jahre alt, da diese Unterstützungsform erst ab Volljährigkeit möglich ist. Nach oben gibt es keine Altersgrenze – so begleiten wir beispielsweise auch Klientinnen und Klienten, die bereits auf die 70 zugehen.

Die Gesetzesgrundlage ist das Bundesteilhabegesetz bzw. das SGB IX. Wenn wir von unserer Arbeit sprechen, fallen häufig Begriffe wie Eingliederungshilfe oder Qualifizierte Assistenz. Anspruch auf diese Unterstützungsform haben nicht nur Menschen mit bestehender Behinderung, sondern auch Personen, die von einer Behinderung bedroht sind. Bereits eine fachärztliche Diagnose kann hierfür ausreichend sein und eine Antragstellung ermöglichen.

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Selbstständigkeit zu fördern und individuelle Einschränkungen im Alltag auszugleichen. Die Unterstützung orientiert sich dabei stets am persönlichen Bedarf der jeweiligen Person und findet in der Regel im 1:1-Setting statt. So lernen wir beispielsweise mit einem Klienten mit Lernschwäche für den Führerschein oder trainieren mit einer Klientin mit Angststörung das selbstständige Zugfahren.

Eingliederungshilfe als Ergänzung zu anderen Angeboten

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Im Unterschied zur Sozialpädagogischen Familienhilfe steht dabei nicht das gesamte Familiensystem im Mittelpunkt, sondern vorrangig die individuelle Unterstützung der einzelnen Person. Das familiäre Umfeld wird zwar berücksichtigt, spielt jedoch eher eine begleitende beziehungsweise hintergründige Rolle.

Auch für die Sozialpädagogische Familienhilfe kann die Eingliederungshilfe eine wichtige Ergänzung darstellen. Sie kann parallel zur SPFH installiert werden und bietet zusätzliche individuelle Unterstützung, etwa für ein Elternteil mit psychischer Erkrankung oder geistiger Beeinträchtigung. Dadurch können Familien entlastet und Ressourcen gezielt gestärkt werden, ohne dass die gesamte Unterstützung ausschließlich über die Familienhilfe getragen werden muss.

Ebenso kann die Eingliederungshilfe im Übergang von der Jugendhilfe in die Volljährigkeit eine wichtige Rolle spielen. Wenn im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft deutlich wird, dass eine Behinderung vorliegt oder langfristiger Unterstützungsbedarf besteht, kann die Hilfe über die Eingliederungshilfe fortgeführt werden. So wird ein stabiler Übergang ins Erwachsenenleben ermöglicht und notwendige Unterstützung kann weiterhin bedarfsgerecht angeboten werden.

Verstärkung für unser Team Teilhabe

Derzeit suchen wir in diesem Team nach weiterer Unterstützung durch neue Fachkräfte. Der Bedarf an Qualifizierter Assistenz steigt stetig. Wenn wir dein Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf deine vollständige und aussagekräftige Bewerbung. Die detaillierte Stellenausschreibung findest du hier.

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