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veröffentlicht am 17.05.2017

Gebühren-Erhöhung in 2017? Wir sagen: Nein!

CDU/FWE: Antrag und Maßnahmenkatalog zur von Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren
 

Antrag: Wasser- und Abwassergebühren


Im Rahmen der zur Entscheidung anstehenden Gebührenfestsetzungen für Wasser und Abwasser zum 01.01.2018 sind die in der anliegenden Aufstellung aufgeführten Fragen zu beantworten.

Begründung:
1. Die Gruppe CDU-FWE vertritt seit dem Dezember 2014 die Forderungen, vor weiteren Gebührenerhöhungen alle Aspekte gründlich zu prüfen, die zur Ertragsverbesserung bei den Gemeindewerken führen können.

2. Auf Grund unbeantworteter Fragen hat es daher in den Jahren 2016 und 2017, u.a. durch das Stimmverhalten der Gruppe CDU-FWE,  keine Gebühren-erhöhungen gegeben.

3. Weitere Erläuterungen erfolgen in den o.g. Sitzungen.

Maßnahmen vor Gebührenentscheidungen


Die Gruppe CDU-FWE benötigt vor einer endgültigen Entscheidung die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Gemeindewerke  - Optimalere Gesellschaftsform-
2. Einheitliche Gebührensätze für Wasser und Abwasser in der Gemeinde
3. Auskömmliche Gebührensätze für Dritteinleiter
4. Prüfungen/Maßnahmen in Hinsicht auf nicht satzungsgemäße Nutzung
5. Welche Personalveränderungen/Personalkosten sind für den WIPLAN 2017 vorgenommen worden
6. WIPLAN konsolidieren, Zahlungen an Gemeindehaushalt aussetzen. Schuldenstand Gemeindewerke ca. 9,4 Mio. €
7. Vorgang Fa. Lohmann -Abwasser- abschließend bewerten
8. Prüfung des Vorganges durch neutralen Sachverständigen
9. Sind kalkulatorische Ansätze auf Grund des bestehenden Zinsniveaus gerechtfertigt
10. Anschluß Wasserversorgung Hagenohsen an Kirchohsen in Bezug auf Kosten prüfen
11. Verbundsystem „Trinkwasser“ (z.B. Bad Pyrmont) in Bezug auf Qualität/Versorgungssicherheit wegen Brunnenneubauten prüfen
12. Cadmiumbelastung durch Dritteinleiter -voller Kostenausgleich für GW-
13. Sind bei allen Kommunen im Landkreis Hameln-Pyrmont gleichlautende Forderung der Kommunalaufsicht eingepreist.  (Eigenkapitalverzinsung, Rücklagenbildung).
14. Sind durch weitere Maßnahmen der IKZ auf den Gebieten „Wasser“ und „Abwasser“ weitere Kostenvorteile zu erzielen.
15. Gibt es weitere offene Zahlungen/Außenstände im Sektor Wasser und Abwasser.

Diese Fragen sind bis Ende Oktober 2017 komplett zu beantworten.

> Quelle
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