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veröffentlicht am 23.03.2021

Telefonkonferenz MPK Corona 22.03. 2021

Fortsetzung des Lockdown bis mindestens  18.April
 
Corona-Verordnung Niedersachsen wird die bestehenden Beschlüsse anpassen und verlängert – bis zum 18. April 2021

Spätestens zum 29.3.2021 soll die neue Corona-Verordnung in Kraft treten - bis dahin gilt die aktuelle Corona-Verordnung Niedersachsen vom 12-03-2021 fort.
Was soll zuzsätzlich beachtet werden?
  1. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
  2. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind,
  3. tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
  4. Ausgangsbeschränkungen;
  5. verschärfte Kontaktbeschränkungen


• Hinweis: Entgegen der zunächst bekanntgewordenen Entwürfe beinhaltet der Beschluss keine Regelungen für Schulschließungen mehr – hier gilt es wieder, auf die Länderregelungen zu warten.

Urlaubsreisen von Mitarbeitern ins Ausland : Verschärfung der Testpflicht wird kommen:
  • für Reisen in Risikogebiete bleibt es bei der Quarantänepflicht für 10 Tage nach Rückkehr , vorzeitige Beendigung nur durch einen negativen Test frühestens am 5. Tag nach der Einreise.
    • Keine Abkürzung der Quarantäne bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten – zwingende Quarantäne von 14 Tagen.
    • Verschärfung der bisherigen Möglichkeit, aus Nichtrisikogebieten zurückzukehren (Mallorca): Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht
            verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien.
    • Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.


Einmalige Ruhetage am 1. April und am Ostersamstag:
• Schliessung des Lebensmitteleinzelhandels im engen Sinne  am 1. April, aber Öffnung am Ostersamstag.
Hierzu wird der Bund wird einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Auch diese Regelung wird in die neue Corona-Verordnung übernommen.
• Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.  Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Welche Bedeutung haben die Tests in Unternehmen?
  1. Hier beinhaltet der Text der Beschlüsse von heute Nacht eine deutlichere Botschaft:
    • Wo Homeoffice zur Reduzierung der Kontakte nicht möglich ist, besteht der gesamtgesellschaftliche Beitrag der Unternehmen darin, den Beschäftigten regelmäßige Testangebote zu machen.
    • Es erfolgt jetzt auch eine Konkretisierung: Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und  Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt
            werden.

    • Die Unternehmensverbände müssen Anfang April einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie hoch die Zahl der Unternehmen ist, die Tests für ihre Mitarbeiter anbieten.
    • Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.
    Dies bedeutet im Klartext: Es wird dann geprüft werden, ob die Tests für die Unternehmen durch gesetzliche Vorschriften noch weiter verpflichtend konkretisiert werden.

Man darf also sagen, das freiwillige Testen wird einer Evaluierung unterzogen und kann ggf. auch gesetzlich verordnet werden.

(Berufs) Schulen:
Auch hier gibt es einen Satz, der in der neuen niedersächsischen Verordnung umgesetzt werden muss: Die Testungen von Beschäftigten „im Bildungsbereich“ und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt.


Telefonkonferenz MPK Corona 22.03. 2021

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