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veröffentlicht am 25.03.2020 / geändert am 20.04.2020

Niedersachsen: Zuschüsse für Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen UPDATE

Beantragung nur über die NBank
 
Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe / Unternehmen

Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können
außerdem einen einmaligen Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen
können. Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige (auch
Künstler und Kulturschaffende).
Hierzu gibt es eine Staffelregelung:
bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

Dieser Zuschuss kann z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet
werden.

Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das
gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen
geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine
positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.
Wann können die Hilfen beantragt werden?

Anträge auf die oben genannten Liquiditätshilfen (Zuschüsse und Darlehen) können
über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

Soforthilfe Niedersachsen
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Lesen Sie auch das Merkblatt der NBank Stand 26.03.2020 unter:Merkblatt NBank
Niedersachsen Soforthilfe 17.04.2020
NBank

> Quelle
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