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veröffentlicht am 27.04.2018 / geändert am 17.05.2018

Grundsteuer als verfassungswidrig geächtet - weitere Erhöhungen sind „unmoralisch“ UPDATE

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Vorschriften zur Erhebung und Bemessung der Grundsteuer wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig ächtet, bezeichnet der Vorsitzende Rechtsanwalt Friedbert Wittum von Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. weitere Erhöhungen von Grundsteuerbelastungen durch die Gemeinden als „politisch unsensibel“, wenn nicht gar als „unmoralisch“.
 
Genauso gehen aber Gemeinden aktuell vor und ziehen die Steuerschraube fester an, um ihren Finanzhaushalt zu entlasten. So wird bereits seit Jahrzehnten verfahren. Auf Fehlentwicklungen in der eigenen Finanzpolitik wird dabei genauso wenig Bedacht genommen, wie auf haushaltsfiskalische Alternativen. Die Bürgerinnen und Bürger werden immer wieder und immer höher zur Kasse gebeten. Das betrifft Immobilieneigentümer genauso, wie deren Mieter, betont der Vorsitzende Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Und weiter: „Ganz aktuell werden in vielen Kommunen die Grundsteuern auch rückwirkend zum Jahresbeginn kräftig angehoben. Dabei ist schon seit dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht seit dem Jahr 2014 klar, dass die bislang geltenden Grundsteuervorschriften nicht zu halten sind. Schon damals hatte das höchste deutsche Steuergericht klar gesagt, es halte die Grundsteuervorschriften für verfassungswidrig. Und genau aus diesem Grunde wurden sie dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Bewertung vorgelegt.“

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. fordert dazu deutlich: „Nachdem jetzt endgültig klar ist, dass die Grundsteuer jeder verfassungsrechtlichen Grundlage entbehrt, dürfen Gemeinden keine weiteren Erhöhungen und Mehrbelastungen ihrer Bürger vornehmen.“ Jedes andere Handeln muss als politisch unsensibel bezeichnet werden. Und mehr noch: Gerade deshalb, weil von den Gemeinden immer wieder zu hören ist, sie benötigten die Steuer zum Ausgleich des eigenen Finanzhaushaltes, muss eine weitere Mehrbelastung durch Grundsteuererhöhung aus rein finanziellen Motiven ohne verfassungsrechtliche Grundlage als „unmoralisch“ gebrandmarkt werden.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de

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