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veröffentlicht am 28.02.2018 / geändert am 21.01.2019

Bückeberg-Bebauung ohne Ratsbeschluss? UPDATE

Antrag: CDU und FWE wollen baurechtliche Situation beantwortet haben
 

Antrag

Die Mitglieder der Gruppe CDU-FWE im Gemeinderat bantragen gem. §56 NKomVG eine Auskunft zu der Frage, in welcher Form für die bauliche Umsetzung des „Bückeberg-Konzeptes“ des Vereins für regionale Kultur- und Zeitgeschichte Hameln e.V. im Hinblick auf die Entscheidungs- und Zustimmungsbefugnisse des Rates gem. § 58, Abs 2, Nr. 2, NkomVG, die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und das Baugesetzbuch (BauGB) baurechtliche und bauleitplanerische Genehmigungs-voraussetzungen zu erfüllen und zu beschließen sind.

Begründung

1. Das vom Verein für regionale Kultur- und Zeitgeschichte Hameln e.V. vorgelegte „Konzeptionsprojekt Bückeberg“ enthält umfangreiche bauliche Maßnahmen, die der baurechtlichen Genehmigung bedürfen und die bauleitplanerische Entscheidungs- und Hoheitsrechte der Gemeinde Emmerthal berühren.

2. Zur Prüfung der bauleitplanerischen Änderungen bitten wir um eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers ( hier: das Land Niedersachsen ) zu dieser geänderten Nutzung.

3. Mit der unter Denkmalschutzsetzung des Geländes vor einigen Jahren wurde durch den damals zuständigen Minister Stratmann festgelegt, dass keine baulichen Veränderungen an der Hangfläche des Bückebergs vorzunehmen sind.

4. Seine Nachfolgerin im Amt -Frau Dr. Wanka- hat dazu nochmals schriftlich am 14.11.2010, an den Bürgermeister der Gemeinde Emmerthal, den Erhalt des Status quo dieses Geländes als Eigentümer bestätigt.
Andere Stellungnahmen des Eigentümers liegen bis heute nicht vor!

5. Desweiteren bitten wir um Auskunft, ob der Gemeinde Emmerthal eine Aufforderung zur „Einvernehmenserklärung“ zum Bückeberg-Konzeptes des Vereins für regionale Kultur- und Zeitgeschichte e.V. zugegangen ist. Wenn ja, von wann ist das Schreiben und wie ist der Sachstand bezüglich der Beantwortung.

Zur weiteren Prüfung der bauleitplanerischen Änderungen und Baugenehmigungserfordernisse beantragen wir auch eine schriftliche Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont. Mit der Stellungnahme benötigen wir weiterhin eine Aussage zu den gesetzlich festgelegten Ausgleichsflächen für diese geänderte Nutzung.

Die Prüfungen, Beratungen und Entscheidungen durch den Ortsrat Emmerthal, durch die Ausschüsse und den Rat der Gemeinde Emmerthal müssen vor einer etwaigen Entscheidung zur Realisierung des Projektes im Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont erfolgen.

Eine zeitliche Verschiebung der Entscheidungen im Kreistag Hameln-Pyrmont bitten wir daher zu beantragen.

> Quelle
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