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veröffentlicht am 19.12.2017 / geändert am 16.03.2018

Eigener Ansatz zu Hebesatzänderung UPDATE

Vorschläge im Arbeitskreis "Haushaltskonsolidierung" eingebracht
 
Die Grundsatzposition der Gruppe CDU-FWE zur Erhöhung der Hebesätze.

1. Haushaltskonsolidierung

Es besteht im Rat und in der Verwaltung Einvernehmen dazu, dass in der Gemeinde Emmerthal auf Grund der defizitären Haushaltslage Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung notwendig sind. Von der Verwaltung wurde das notwendige Konsolidierungsziel mit 1,5 Mio. € /Jahr ab dem Jahre 2019 ermittelt. Diese Zielsetzung wird von Politik und Verwaltung akzeptiert.

In mehreren Arbeitskreisen wird seit diesem Jahr in nichtöffent-lichen Sitzung an der Umsetzung gearbeitet. Die Zielsetzung  zur Haushaltskonsolidierung wird sowohl Erhöhungen von Gebühren, Steuern, etc. auf der Einnahmeseite, als auch signifikante Einsparungen auf der Ausgabenseite in allen Haushaltsbereichen erfordern

2. Anhebung der Hebesätze

Seitens der Verwaltung wurde in die Haushaltsberatungen die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer auf einheitlich 400 Hebesatzpunkte zum 01.01.2018 eingebracht.  Bisheriger Stand 360 Hebesatzpunkte.
Unsere Gruppe CDU-FWE konnte sich dieser Verwaltungsforderung nicht anschließen und hat deshalb am 30.11.2017 einen eigenen Antrag zur Hebesatzveränderung eingebracht.
Die Kernforderung unseres Antrages besteht darin, die Hebesätze in 2 Stufen auf 400 Punkte anzuheben.

Zum 1.1.2018 auf 380 Punkte
und
zum 01.01.2020 um weitere 20 Punkte auf insgesamt 400 Punkte

Die Gruppe CDU-FWE trägt diese Maßnahme unter den im Antrag vom 30.11.2017 stehenden Bedingungen und Begründungen mit.
(aus dem Antrag zitieren)
Am 07.12.2017 haben wir im AK-Haushaltskonsolidierung eine Liste
mit unseren Vorschlägen eingebracht, die nun auch als eine Grundlage für die weitere Haushaltskonsolidierung ist.

In den zwischenzeitlich erfolgten „Interfraktionellen Beratungen“ haben wir uns darauf verständigt, die Anpassung der Hebesätze in 2 Stufen vorzunehmen, die 2. Stufe aber um ein Jahr auf den 01.01.2019  vorzuziehen. Damit bleibt genügend Zeit, unsere Kernforderungen zu wirksamen Einsparungen im Jahre 2018 abzuarbeiten, bevor die Bürgerschaft und die Gewerbesteuerzahler in Emmerthal erneut mit höheren Abgaben belastet werden.

Diese abgestufte Erhöhung in 2 Schritten sehen wir zusätzlich als erforderlich an, da zum 01.01.2018 die Gebühren für Wasser und Abwasser als auch die Müllgebühren des Landkreises angehoben werden. Weitere Mehrkosten durch erhöhte Friedhofsgebühren und die Anhebung der Hundesteuer kommen ebenfalls auf unsere Bürgerschaft in 2018 zu.

3. Hebesatzsatzung

Dem Verwaltungsvorschlag, die Hebesätze zukünftig durch eine separate Satzung zu regeln, stimmen wir ausdrücklich zu.

> Quelle
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